Ratgeber · Recht
Pflichtangaben auf der Firmenwebsite: die Checkliste für 2026

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand Oktober 2026 für Websites in Deutschland wieder.
Impressum nach § 5 DDG
Seit Mai 2024 steht die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), vorher war es das Telemediengesetz. Wer im Impressum noch „§ 5 TMG“ stehen hat, sollte das aktualisieren. Inhaltlich hat sich wenig geändert. Ins Impressum gehören:
- Name und Anschrift, bei Firmen die vollständige Firmierung mit Rechtsform
- bei Gesellschaften die vertretungsberechtigten Personen, zum Beispiel die Geschäftsführung
- eine E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, meist die Telefonnummer
- Registergericht und Registernummer, wenn du im Handelsregister stehst
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn du eine hast
- bei reglementierten Berufen wie Ärzten, Anwälten oder Steuerberatern zusätzlich Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen, bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die Aufsichtsbehörde
Veröffentlichst du journalistisch-redaktionelle Inhalte, zum Beispiel einen Blog mit Fachartikeln, nennst du nach § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich eine verantwortliche Person mit Anschrift. Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein, üblich ist ein Link in der Fußzeile.
Datenschutzerklärung nach DSGVO
Jede Website verarbeitet personenbezogene Daten, schon durch Server-Logfiles mit IP-Adressen. Deshalb brauchst du eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO. Sie erklärt, wer verantwortlich ist, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte Besucher haben.
Wichtig: Die Datenschutzerklärung muss zu deiner Website passen. Kontaktformular, Google Maps, eingebettete Videos, Buchungssysteme und Statistik-Tools gehören alle hinein. Eine kopierte Vorlage, die das nicht abbildet, ist ein Risiko.
Cookie-Banner nach § 25 TDDDG
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, früher TTDSG) regelt, wann du für Cookies und ähnliche Techniken eine Einwilligung brauchst. Unbedingt erforderliche Cookies, zum Beispiel für einen Warenkorb, brauchen keine. Für Statistik, Werbung oder eingebettete Inhalte von Drittanbietern brauchst du sie vorher.
Ein gutes Cookie-Banner lädt nichts, bevor zugestimmt wurde, bietet „Ablehnen“ genauso deutlich an wie „Zustimmen“ und lässt die Entscheidung jederzeit ändern. Nutzt deine Website gar keine einwilligungspflichtigen Dienste, brauchst du auch kein Banner.
Hinweise zur Streitbeilegung
Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Der früher vorgeschriebene Link darauf sollte aus Impressum und AGB verschwinden.
Bestehen bleibt die Pflicht aus § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Unternehmen mit einer Website oder AGB, die am Ende des Vorjahres mehr als 10 Personen beschäftigt haben, müssen angeben, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
Preisangaben
Nennst du Verbrauchern Preise, gilt die Preisangabenverordnung: Es müssen Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer sein. Richtet sich deine Website nur an Geschäftskunden, darfst du Nettopreise angeben, solltest das aber deutlich kennzeichnen.
Barrierefreiheit nach dem BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also Onlineshops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen können. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme haben.
Reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter. Trotzdem lohnt sich eine gut lesbare und bedienbare Website immer: Sie hilft älteren Menschen, Menschen mit Einschränkungen und am Ende auch deinem Ranking.
Websites in der Schweiz
Für Schweizer Betriebe gelten eigene Regeln: Datenschutz nach dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG), seit dem 1. September 2023 in Kraft, und für den Onlinehandel eine Impressumspflicht aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Richtet sich die Website auch an Kunden in der EU, kann zusätzlich die DSGVO greifen.
Checkliste für deine Website
- Impressum nach § 5 DDG, von jeder Seite aus erreichbar, ohne veralteten Verweis auf das TMG
- Datenschutzerklärung, die alle eingesetzten Dienste beschreibt
- Cookie-Banner nur, wenn nötig, mit gleichwertigem „Ablehnen“
- Kein Link mehr zur OS-Plattform, dafür bei mehr als 10 Beschäftigten der Hinweis nach § 36 VSBG
- Preise für Verbraucher inklusive Mehrwertsteuer
- Für Onlineshops: Barrierefreiheit nach BFSG prüfen
- Formulare mit Hinweis auf die Datenverarbeitung und nur den nötigen Pflichtfeldern


